Das BFW Mainz bietet neue Wohnmöglichkeiten für Auszubildende an
25.
Mär
2024
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Auf einer Pressekonferenz teilten Oberbürgermeister Nino Haase, BFW-Geschäftsführer Wolfgang Oster und die Leiterin der Mainzer Arbeitsagentur Heike Strack mit, dass auf dem Campus des Berufsförderungswerks Mainz (BFW) zum Start ins neue Ausbildungsjahr 24/25 ein Wohnheim für Auszubildende eröffnen wird.  

Das BFW Mainz bietet auf dem Mainzer Lerchenberg bezahlbaren Wohnraum für bis zu 30 Auszubildende an.

Das neue Angebot richtet sich an Mainzer Azubis aller Berufsrichtungen.

Das Wohnheim ist Teil einer umfassenden Azubi-Initiative der Stadt Mainz. Die Stadtverwaltung und andere Mainzer Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen können über ein flexibles Modell Belegungsrechte an Wohnungen erwerben und so günstig

Wohnraum an ihre Auszubildenden vermitteln.

Oberbürgermeister Nino Haase: "Damit wird eine drei Jahre alte Forderung des Stadtrats endlich umgesetzt. Das Azubi-Wohnheim ist mir eine Herzensangelegenheit – nicht nur, weil es ein zentrales Versprechen meines Wahlkampfes im letzten Jahr war, sondern auch weil es sozial- und wirtschaftspolitisch enorm wichtig für Mainz ist.

Wolfgang Oster, Geschäftsführer der Berufsförderungswerk Mainz gGmbH sagt dazu: „Wir freuen uns sehr, die Initiative Azubi-Wohnen mit unseren Appartements, die möbliert und mit eigenem Duschbad ausgestattet sind, unterstützen zu können. Wir bieten in diesem Rahmen attraktiven und bezahlbaren Wohnraum auf unserem modernen Gesundheitscampus mit Bewohnern und Bewohnerinnen aus vielen unterschiedlichen Ländern. Hinzu kommen die Möglichkeiten, dreimal täglich und in der Regel auch an Wochenenden in unserer Mensa zu speisen, attraktive Freizeitangebote und eine gute Verkehrsanbindung mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln.“

So funktioniert das geförderte Azubi-Wohnen:

Die Landeshauptstadt Mainz wird Kooperationsverträge mit dem BFW schließen und erhält darüber Belegungsrechte für ihre eigenen Auszubildenden.

Den eigenen Mietvertrag schließt jeder Azubi selbst mit dem Wohnheimbetreiber. Bei der Höhe der Miete orientiert sich das BFW an den Mieten des Studierendenwerks Mainz. Die Auszubildenden können bei der Agentur für Arbeit eine sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) als monatlichen Zuschuss für die Mietkosten online beantragen. Die BAB ist ein Zuschuss - sie muss im Gegensatz zum BaföG nicht zurückgezahlt werden.

Weitere Informationen und den Onlineantrag: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab